Sondereigentumsverwaltung

Die Verwaltung muss nicht vor der Wohnungstür enden. Wir vertreten Sie auf Wunsch als Vermieter zu Ihrer vollständigen Entlastung von allen mit dem Wohnungseigentum verbundenen Arbeiten.

Auszug aus unserem Leistungskatalog:

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten, z.B. Abschließen und Kündigen von Mietverhältnissen
  • Wahrnehmung von Stimmrechten und Eigentumsrechten in Wohnungseigentümerversammlungen
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden oder Dritten
  • Vermietung von frei werdenden Wohnungen, Geschäftsräumen oder Garagen
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache bei Nutzerwechsel und Erstellen eines Übergabeprotokolls
  • Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums
  • Anlage eines Mietkontos  lautend auf den Eigentümer
  • Einziehen der Grundmiete, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge
  • Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldabrechnungen, Handwerkerrechnungen und Gebührenbescheiden sowie deren Zahlung
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern auf Basis der beschlossenen Hausgeldabrechnung
  • Anlage von Mietkautionen